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Bestimmung der StPO über den Einspruch wegen Rechtsverletzung im Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht verfassungswidrig

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Im Rahmen eines Einspruchsverfahrens nach § 106 StPO können nicht nur in der StPO ausdrücklich genannte Rechte durch Betroffene geltend gemacht werden. Betroffene können einen Einspruch gegen strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen der StA erheben, insbesondere wenn dies vor dem Hintergrund der Ausübung von Grundrechten, vor allem jener der EMRK, erfolgt. Ob eine Verletzung der StPO vorliegt, wenn im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Kronzeugenerklärungen, die in einem Wettbewerbsverfahren abgegeben wurden, verwendet werden, ist eine Frage, die in Vollziehung des § 106 StPO zu klären ist.

  • § 76 StPO
  • JBL 2024, 239
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 106 StPO
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • VfGH, 28.06.2023, G 313/2022
  • § 37a KartG
  • Arbeitsrecht

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