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Besuchsbeschränkungen in Justizanstalten zur Bekämpfung von Covid-19
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 8
- Strafvollzug und Kriminologie, 5212 Wörter
- Seiten 271-278
- https://doi.org/10.33196/jst202103027101
20,00 €
inkl MwStZur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben Gesetzgeber und Vollziehung zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die so gut wie alle Lebensbereiche berühren. Sie zielen vor allem auf Einschränkungen persönlicher physischer Kontakte. Neben den allgemeinen Betretungs- bzw Ausgangsverboten, die insb im Covid-19-MaßnahmenG bzw den darauf beruhenden VO des BMSGPK vorgesehen sind und sich an die gesamte Bevölkerung richten, gelten für bestimmte Situationen und Personengruppen besondere Vorschriften. So wurden für die Justizanstalten Vorkehrungen zur Verhinderung einer Ausbreitung von Covid-19 getroffen, die unter anderem mit einer massiven Einschränkung der Besuchsmöglichkeiten einhergehen. Der folgende Beitrag untersucht, inwiefern diese seit mittlerweile mehr als einem Jahr – in wechselnder Intensität – aufrechten Beschränkungen der Kontakte Strafgefangener zur Außenwelt mit ihren Grundrechten vereinbar sind.
- Czech, Philip
- Gesundheit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 93 StVG
- § 96 StVG
- Art 8 EMRK
- Justizanstalten
- JST 2021, 271
- Besuchsrecht
- Covid-19
- Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- VO der BMJ über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des StVG zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
- Strafvollzug
- § 10 1. COVID-19-JuBG
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