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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Beteiligung des Absonderungsläubigers im kridamäßigen Verwertungsverfahren.

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§ 68 EO; §§ 84, 119 IO. Auf gerichtliche Veräußerungen durch das ersuchte Exekutionsgericht im Insolvenzverfahren sind gem § 119 Abs 2 erster Satz IO die Bestimmungen der EO mit den in § 119 Abs 2 IO angeführten Abweichungen anzuwenden. Das Rechtsmittelverfahren richtet sich im Anlassfall nach der EO.

Einem Absonderungsgläubiger ist im kridamäßigen Verwertungsverfahren grds Beteiligtenstellung zuzuerkennen, weil sein Befriedigungsfonds maßgebend vom Ausgang dieses Verfahrens abhängt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2023/2908
  • OGH, 20.07.2022, 3 Ob 128/22b

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