


Betreuung von Kindergruppen; widmungswidrige Nutzung der Wohnung; baupolizeilicher Unterlassungsauftrag
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 23 Wörter, Seiten 112-112
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In baurechtlich als „Wohnung“ gewidmeten Räumlichkeiten ist die Unterbringung und Betreuung von Kindergruppen unzulässig.
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- BBL-Slg 2021/108
- LVwG Wien, 19.01.2021, VGW-211/005/1472/2020/VOR
- § 129 Abs 1 wr BauO
- baupolizeilicher Unterlassungsauftrag
- widmungswidrige Nutzung der Wohnung
- Baurecht
- Betreuung von Kindergruppen
In baurechtlich als „Wohnung“ gewidmeten Räumlichkeiten ist die Unterbringung und Betreuung von Kindergruppen unzulässig.
- BBL-Slg 2021/108
- LVwG Wien, 19.01.2021, VGW-211/005/1472/2020/VOR
- § 129 Abs 1 wr BauO
- baupolizeilicher Unterlassungsauftrag
- widmungswidrige Nutzung der Wohnung
- Baurecht
- Betreuung von Kindergruppen