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Betreuung von Kindergruppen; widmungswidrige Nutzung der Wohnung; baupolizeilicher Unterlassungsauftrag

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In baurechtlich als „Wohnung“ gewidmeten Räumlichkeiten ist die Unterbringung und Betreuung von Kindergruppen unzulässig.

  • BBL-Slg 2021/108
  • LVwG Wien, 19.01.2021, VGW-211/005/1472/2020/VOR
  • § 129 Abs 1 wr BauO
  • baupolizeilicher Unterlassungsauftrag
  • widmungswidrige Nutzung der Wohnung
  • Baurecht
  • Betreuung von Kindergruppen

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