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Betriebsanlagengenehmigung, Gutachten

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Sachverständigengutachten aus den Jahren 1999 bzw 2002 können für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage im Jahre 2011 keine taugliche Grundlage bilden.

Der zum Beweis des Vorliegens der Genehmigungsvoraussetzungen des § 77 GewO 1994 herangezogene Sachverständige kann seiner Beurteilung vom Konsenswerber vorgelegte Messberichte zu Grunde legen, sofern er diese nach eigenverantwortlicher Überprüfung für unbedenklich hält.

  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2012, 134
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 77 GewO
  • VwGH, 28.09.2011, 2011/04/0117
  • Arbeitsrecht

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