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Betriebshaftpflichtversicherung; gedecktes Risiko

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
100 Wörter, Seiten 210-210

20,00 €

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Nach den Art 3 und 8 AHVB werden weder Ansprüche aus Verletzung vertraglicher Erfüllungsansprüche noch Gewährleistungsansprüche abgedeckt, wohl aber sogenannte Mängelfolgeschäden, also Schäden, die sich nicht unmittelbar auf die Erstellung des Werkes beziehen, sondern daraus resultieren, dass die mangelhafte Leistung an anderen Vermögenswerten Schäden hervorruft.

Von der Versicherung der Werkunternehmers gedeckt sind daher die Kosten des Werkbestellers für den Ankauf eines neuen Grundstücks, um eine vom Versicherungsnehmer auf dem alten Grundstück des Werkbestellers durchgeführte misslungene Tiefenbohrung neu durchführen zu können. Gedeckt ist ferner der Schaden an den vom Werkbesteller beigestellten und bei der misslungenen Bohrung zerstörten Rohre.

  • gedecktes Risiko
  • Art 3 AHVB idF 07/2021
  • Art 8 AHVB idF 07/2021
  • OGH, 22.05.2024, 7 Ob 18/24h
  • BBL-Slg 2024/157
  • Baurecht
  • Betriebshaftpflichtversicherung

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