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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 5, Oktober 2021, Band 20

Muskatelz

Betriebsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates; Mitwirkungsrechte der Betriebsräte; Rektorswahl; Sitzungsprotokoll; Tagesordnung; Universitätsrat

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Prozessökonomischer Zweck der Feststellungsklage ist es, die Rechtslage dort zu klären, wo ein von der Rechtsordnung anerkanntes Bedürfnis zur Klärung streitiger Rechtsbeziehungen besteht, sei es um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, sei es um eine brauchbare Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen.

  • Muskatelz
  • Tagesordnung
  • Universitätsrat
  • Geschäftsordnung des Universitätsrates
  • Öffentliches Recht
  • § 21 UG
  • Betriebsrat
  • OGH, 24.02.2021, 9 ObA 113/20p
  • ZFHR-Slg 2021/13
  • Sitzungsprotokoll
  • § 53 ASGG
  • Rektorswahl
  • Mitwirkungsrechte der Betriebsräte