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Betriebsrat im Nichtbetrieb
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 38
- Rechtsprechung, 1803 Wörter
- Seiten 417-419
- https://doi.org/10.33196/wbl202407041701
30,00 €
inkl MwStWird für eine Arbeitsstätte, der keine Betriebseigenschaft zukommt, ein Betriebsrat gewählt und die Wahl nicht fristgerecht angefochten, kann diese Wahl während der laufenden Funktionsperiode nicht mehr bekämpft werden. Den Mitgliedern des Betriebsrates kommt daher der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum Ende der Funktionsperiode zu.
Geht eine Gesellschaft, die Inhaber eines Betriebes war, durch gesellschaftsrechtliche Verschmelzung unter, bewirkt das allein nicht den Verlust der Betriebseigenschaft und damit nicht das vorzeitige Ende der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates. Wird ein Nichtbetrieb ohne organisatorische Veränderung nach einer gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung weiter geführt, endet die Funktionsperiode des Betriebsrates nicht vorzeitig.
- § 59 ArbVG
- WBl-Slg 2024/108
- § 34 ArbVG
- OLG Wien, 23.02.2023, 8 Ra 115/22y-23
- § 120 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 18.03.2024, 9 ObA 40/23g
- ASG Wien, 11.10.2022, 4 Cga 82/21p-18
- § 62 Abs 1 ArbVG
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