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Betriebsübergang und Wegfall einer Pensionszusage
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 2023 Wörter
- Seiten 46-48
- https://doi.org/10.33196/wbl201801004601
30,00 €
inkl MwStEin Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung seiner Anwartschaften auf Betriebspension gegen den Veräußerer eines Betriebes entsteht nicht nur dann, wenn künftig beim Erwerber überhaupt keine betriebliche Pensionszusage mehr gilt. Entscheidend ist, ob der Erwerber die bisher bestehende Pensionszusage übernimmt oder ablehnt. Ein Abfindungsanspruch entsteht daher auch, wenn beim Erwerber des Betriebes eine andere, für den Arbeitnehmer ungünstigere Pensionszusage gilt.
Der Anspruch auf Abfindung ist bei einer leistungsorientierten Pensionszusage nach dem Teilwertverfahren und den für die Bildung der Rückstellung geltenden Grundsätzen zu bestimmen. Davon ist der Unverfallbarkeitsbetrag in Abzug zu bringen.
- ASG Wien, 01.03.2016, 2 Cga 63/16w-7
- WBl-Slg 2018/9
- ASG Wien, 28.09.2016, 8 Ra 49/16h-11
- Art 3 Abs 3 RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang
- OLG Wien, 28.09.2016, 8 Ra 49/16h-11
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 24.08.2017, 8 ObA 73/16t
- § 5 Abs 2 AVRAG
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