



Betrugsstrafbarkeit im „Wettbetrugsskandal“ – Unnötigkeit eines medial wiederholt geforderten eigenen Tatbestands; Prüfung der Tatbegehungsgefahr im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2014
- Judikatur, 598 Wörter
- Seiten 152 -153
- https://doi.org/10.33196/jst201402015201
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Die rechtliche Annahme einer der von § 173 Abs 2 StPO genannten Gefahren prüft der Oberste Gerichtshof im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens dahin, ob sie aus den in der angefochtenen Entscheidung angeführten Tatsachen abgeleitet werden durften, ohne dass die darin liegende Ermessensentscheidung als willkürlich angesehen werden müsste.
Bei der Prüfung der Frage, ob der Haftzweck durch gelindere Mittel erreicht werden kann, hat der Oberste Gerichtshof auf deutlich und bestimmt zu bezeichnende, in der angefochtenen Entscheidung übergangene, indes zu diesem Zeitpunkt bereits aktenmäßig belegte Umstände Rücksicht zu nehmen.
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 06.03.2014, 12 Os 22/14y
- JST-Slg 2014/24
- § 173 Abs 2 Z 3 StPO
- § 147 Abs 3 StGB
- § 148 StGB
- § 146 StGB
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