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Beweiskraft der Grundbuchsmappe bei der Feststellung der natürlichen Grenze
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1921 Wörter
- Seiten 31-33
- https://doi.org/10.33196/wobl202001003101
30,00 €
inkl MwStFür den Umfang des Eigentumserwerbs an Grundstücken im rechtsgeschäftlichen Verkehr entscheidet nicht die Grundbuchsmappe, sondern der Wille der Parteien. Das Vertrauen auf die Grenzen in dieser Mappe wird also nicht geschützt. Maßgeblich sind somit nicht die Papier-, sondern die Naturgrenzen, sofern das Grundstück nicht in den Grenzkataster eingetragen ist. Die Frage, wo die natürliche Grenze verläuft, ist eine Frage der Würdigung aller Beweise einschließlich der Kataster- und der Grundbuchsmappe sowie eine Frage der Feststellung von Tatsachen. Der Mappendarstellung kommt nicht die Bedeutung einer bücherlichen Eintragung zu, sondern sie ist nur dazu bestimmt, die Lage der Liegenschaft zu veranschaulichen. Die Grundbuchsmappe schafft keinen Beweis über die Größe und die Grenzen einer Liegenschaft. Sie ist nur ein Beweismittel wie jedes andere, dessen Beweiskraft der Richter nach freier Überzeugung zu beurteilen hat.
- § 852 ABGB
- LGZ Graz, 44 Cg 76/15k
- § 853a ABGB
- WOBL-Slg 2020/12
- OLG Graz, 3 R 83/16z
- OGH, 03.10.2018, 5 Ob 57/18w, Zurückweisung der Revision
- § 851 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 850 ABGB
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