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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Beweislast für die Zuzählung der Kreditvaluta.

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§§ 983, 988 ABGB. Die Zuzählung der Darlehensvaluta ist eine Tatsache, die den Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers begründet und die er deswegen zu beweisen hat, unabhängig davon, ob der Vertrag Real- oder Konsensualkontrakt ist.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 21.11.2017, 6 Ob 169/17x
  • oeba-Slg 2018/2462

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