


Beweislast für Saisonbranchen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 39
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2030 Wörter, Seiten 44-46
30,00 €
inkl MwSt




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Macht ein vom Arbeitgeber unter Berufung auf eine 14-tägige Kündigungsfrist eines Kollektivvertrages gekündigter Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung auf Basis des § 1159 Abs 2 ABGB geltend, so muss nicht der Arbeitgeber das Vorliegen einer Saisonbranche und damit die Rechtswirksamkeit der kollektivvertraglichen Regelung behaupten und beweisen. Vielmehr trägt der Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass in einer Branche Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind, überwiegen und daher die kollektivvertragliche Kündigungsregelung ungültig ist.
-
- § 1159 Abs 2 ABGB
- Pkt 21 lit a KollV Hotel- und Gastgewerbe/Arbeiter
- OGH, 19.09.2024, 9 ObA 57/24h
- OLG Wien, 24.03.2023, 9 Ra 7/23z-24
- LG Wiener Neustadt, 23.11.2022, 6 Cga 23/22v-18
- WBl-Slg 2025/5
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 Abs 2 ArbVG
Macht ein vom Arbeitgeber unter Berufung auf eine 14-tägige Kündigungsfrist eines Kollektivvertrages gekündigter Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung auf Basis des § 1159 Abs 2 ABGB geltend, so muss nicht der Arbeitgeber das Vorliegen einer Saisonbranche und damit die Rechtswirksamkeit der kollektivvertraglichen Regelung behaupten und beweisen. Vielmehr trägt der Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass in einer Branche Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind, überwiegen und daher die kollektivvertragliche Kündigungsregelung ungültig ist.
- § 1159 Abs 2 ABGB
- Pkt 21 lit a KollV Hotel- und Gastgewerbe/Arbeiter
- OGH, 19.09.2024, 9 ObA 57/24h
- OLG Wien, 24.03.2023, 9 Ra 7/23z-24
- LG Wiener Neustadt, 23.11.2022, 6 Cga 23/22v-18
- WBl-Slg 2025/5
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 Abs 2 ArbVG