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Beweislast für Saisonbranchen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 39
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2030 Wörter, Seiten 44-46

30,00 €

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Macht ein vom Arbeitgeber unter Berufung auf eine 14-tägige Kündigungsfrist eines Kollektivvertrages gekündigter Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung auf Basis des § 1159 Abs 2 ABGB geltend, so muss nicht der Arbeitgeber das Vorliegen einer Saisonbranche und damit die Rechtswirksamkeit der kollektivvertraglichen Regelung behaupten und beweisen. Vielmehr trägt der Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass in einer Branche Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind, überwiegen und daher die kollektivvertragliche Kündigungsregelung ungültig ist.

  • § 1159 Abs 2 ABGB
  • Pkt 21 lit a KollV Hotel- und Gastgewerbe/Arbeiter
  • OGH, 19.09.2024, 9 ObA 57/24h
  • OLG Wien, 24.03.2023, 9 Ra 7/23z-24
  • LG Wiener Neustadt, 23.11.2022, 6 Cga 23/22v-18
  • WBl-Slg 2025/5
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 2 Abs 2 ArbVG

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