


Beweislastverteilung und Entlastungsbeweis bei der Geschäftsführerhaftung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 380 Wörter, Seiten 254-254
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Indiziert eine bestimmte Sachlage einen Sorgfaltsverstoß eines Geschäftsführers, so obliegt es ihm, den Entlastungsbeweis zu führen.
Der Entlastungsbeweis nach § 84 Abs 2 Satz 2 AktG ist auch auf das GmbH-Recht anzuwenden.
-
- GES 2017, 254
- § 25 GmbHG
- Beweislastverteilung
- § 84 Abs 2 Satz 2 AktG
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 29.05.2017, 6 Ob 99/17b
- Entlastungsbeweis
- Geschäftsführerhaftung
Indiziert eine bestimmte Sachlage einen Sorgfaltsverstoß eines Geschäftsführers, so obliegt es ihm, den Entlastungsbeweis zu führen.
Der Entlastungsbeweis nach § 84 Abs 2 Satz 2 AktG ist auch auf das GmbH-Recht anzuwenden.
- GES 2017, 254
- § 25 GmbHG
- Beweislastverteilung
- § 84 Abs 2 Satz 2 AktG
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 29.05.2017, 6 Ob 99/17b
- Entlastungsbeweis
- Geschäftsführerhaftung