


Beweisverfahren in Ordnungsstrafsachen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 5
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 804 Wörter, Seiten 161-162
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Behörde ist amtswegig zur Durchführung aller zur Klarstellung des Sachverhalts erforderlichen Beweise verhalten, wobei die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die belastenden. Eine freie Beweiswürdigung kann erst nach vollständiger Beweiserhebung einsetzen.
-
- § 25 VStG
- OLG Wien, 23.11.2017, 132 Bs 332/17v
- § 16a Abs 1 Z 1 StVG
- JST-Slg 2018/21
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- LG Linz, 02.10.2017, 21 Bl 78/17w
- § 37 AVG
- § 17 StVG
- § 45 AVG
- § 16 Abs 3 Z 1 StVG
Die Behörde ist amtswegig zur Durchführung aller zur Klarstellung des Sachverhalts erforderlichen Beweise verhalten, wobei die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die belastenden. Eine freie Beweiswürdigung kann erst nach vollständiger Beweiserhebung einsetzen.
- § 25 VStG
- OLG Wien, 23.11.2017, 132 Bs 332/17v
- § 16a Abs 1 Z 1 StVG
- JST-Slg 2018/21
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- LG Linz, 02.10.2017, 21 Bl 78/17w
- § 37 AVG
- § 17 StVG
- § 45 AVG
- § 16 Abs 3 Z 1 StVG