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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 5, Oktober 2014, Band 13

Hunka, Robert

Beweiswürdigung; eigenes Fachwissen; Gutachten, Habilitationsverfahren; Stellungnahmen

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Die Habilitationskommission hat – insbesondere bei divergierenden Auffassungen der Gutachter zur Frage der wissenschaftlichen Qualität der vorgelegten Arbeiten – im Zuge der Beweiswürdigung den „inneren Wahrheitsgehalt“ der in den einzelnen Gutachten und Stellungnahmen vertretenen Auffassungen zu ermitteln und – erforderlichenfalls nach Einholung ergänzender Ausführungen – aufgrund der Gutachten und Stellungnahmen eindeutige Aussagen zu treffen. Grundlage für die Beurteilung der hervorragenden wissenschaftlichen Qualifikation durch die Habilitationskommission sind somit die einzuholenden Gutachten und Stellungnahmen. Diese sind auf die oben dargestellte Weise zu würdigen, wobei es den Mitgliedern der Habilitationskommission nicht verwehrt ist, das eigene Fachwissen einfließen zu lassen.

  • Hunka, Robert
  • VwGH, 27.03.2014, 2011/10/0130
  • § 103 UG
  • Öffentliches Recht
  • Gutachten, Habilitationsverfahren
  • Beweiswürdigung
  • eigenes Fachwissen
  • ZFHR-Slg 2014/17
  • Stellungnahmen

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