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Bewertung von Mietrechten für Ausgleichszahlung bei Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum

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Gem § 1445 ABGB erlöschen Rechte und Verbindlichkeiten nur bei Vereinigung der Gläubiger- und Schuldnerstellung aus ein- und demselben Schuldverhältnis in einer Person. Selbst wenn es sich bei den Mietern um Pflichtteilsberechtigte einer Hälfteeigentümerin handelt, erfolgt durch die Begründung von WE an den betreffenden Objekten keine Vereinigung.

  • § 3 Abs 1 Z 3 WEG
  • WOBL-Slg 2014/140
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Wien, 12 R 55/13s
  • § 1445 ABGB
  • OGH, 21.02.2014, 5 Ob 145/13d, Zurückweisung des außerordentlichen Revision

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