



Bezug von Bedarfsgegenständen – Ankauf von Nahrungsergänzungsmitteln
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2015
- Judikatur, 467 Wörter
- Seiten 151-151
20,00 €
inkl MwStAuch im Fall einer Untersuchungshaft sind Nahrungs- und Genussmittel nur in den im Strafvollzugsgesetz angeführten Fällen zu überlassen. Ist bei solchen Lieferungen die Gefahr eines Schmuggels unerlaubter Substanzen/Gegenstände in die Justizanstalt zu befürchten und erfordern die Lieferungen besondere organisatorische Vorkehrungen oder Kontrollen, dann sind diese mit dem Haftzweck (der Anhaltung des Beschuldigten in Untersuchungshaft, um dem/den Haftgrund/gründen entgegenzuwirken) nicht vereinbar.
- JST-Slg 2015/22
- § 34 StVG
- LG Linz, 31.10.2014, 21 Bl 96/14p
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 186 StPO
- § 38 StVG
- § 30 Abs 3 StVG
- § 91 Abs 2 StVG
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €