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- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Berichte und Analysen, 5706 Wörter
- Seiten 106-111
- https://doi.org/10.47782/oeba202202010601
20,00 €
inkl MwStGemäß Art 44 Abs 2 lit b der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 müssen Wertpapierfirmen dann, wenn sie in Informationen auf mögliche Vorteile ihrer Produkte Bezug nehmen, auch auf etwaige Risiken hinweisen. Zur Auslegung dieser Bestimmung liegt ein Rundschreiben der FMA vor, das von einem sehr weiten Anwendungsbereich der Regelung ausgeht. Die folgenden Überlegungen zeigen auf, dass dem nur eingeschränkt zugestimmt werden kann.
- Graf, Georg
- Vorteil
- JEL-Classification: G 20, K 22
- OEBA 2022, 106
- WAG 2018
- Finanzinstrument
- Risiken
- Information
- Wertpapierdienstleistung
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