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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
BFG: Die teilweise Verweigerung der Akteneinsicht ist zu begründen
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 4
- Abgabenverfahren, 1712 Wörter
- Seiten 137-139
- https://doi.org/10.33196/zss202203013701
9,80 €
inkl MwStVerweigert die Abgabenbehörde (ganz oder teilweise) die Akteneinsicht, hat darüber auf Antrag der Partei ein Bescheid zu ergehen. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, aus welchen Gründen die Akteneinsicht nicht gewährt wurde.
- Aron, Andreas
- Stieglitz, Alexander
- § 90 BAO
- Akteneinsicht
- Entscheidungspflicht
- Ausschlussgründe
- BFG, 25.05.2022, RV/7102847/2021
- Anbringen
- § 85 Abs 1 BAO
- ZSS 2022, 137
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