


BFG: Die teilweise Verweigerung der Akteneinsicht ist zu begründen
Autor
Stieglitz, Alexander/Aron, Andreas
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZSSBand 4
- Inhalt:
- Abgabenverfahren
- Umfang:
- 1712 Wörter, Seiten 137-139
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Verweigert die Abgabenbehörde (ganz oder teilweise) die Akteneinsicht, hat darüber auf Antrag der Partei ein Bescheid zu ergehen. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, aus welchen Gründen die Akteneinsicht nicht gewährt wurde.
-
- Stieglitz, Alexander
- Aron, Andreas
-
- § 90 BAO
- Akteneinsicht
- Entscheidungspflicht
- Ausschlussgründe
- BFG, 25.05.2022, RV/7102847/2021
- Anbringen
- § 85 Abs 1 BAO
- ZSS 2022, 137
Verweigert die Abgabenbehörde (ganz oder teilweise) die Akteneinsicht, hat darüber auf Antrag der Partei ein Bescheid zu ergehen. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, aus welchen Gründen die Akteneinsicht nicht gewährt wurde.
- Stieglitz, Alexander
- Aron, Andreas
- § 90 BAO
- Akteneinsicht
- Entscheidungspflicht
- Ausschlussgründe
- BFG, 25.05.2022, RV/7102847/2021
- Anbringen
- § 85 Abs 1 BAO
- ZSS 2022, 137