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BFG: Einstellung des Rechtsmittelverfahrens bei Überlassung an Zahlungs statt
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 19
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1470 Wörter, Seiten 147-149
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Kommt es in einem Verlassenschaftsverfahren zu einer Überlassung an Zahlungs statt, so sind beim Verwaltungsgericht anhängige Beschwerden betreffend vermögensrechtliche Ansprüche als gegenstandslos zu erklären, wenn der Nachlass nicht seinen Eintritt in diese Verfahren erklärt.
-
- Brandstetter, Patrick
-
- an Zahlungs statt
- gegenstandslos
- BFG, 10.12.2024, RV/2100423/2023
- JEV 2025, 147
- Verlassenschaft
- § 82 BAO
- § 19 BAO
- § 154 AußStrG
- § 33 Abs 1 VwGG
- Rechtsmittelverfahren
- § 278 BAO
- Gesamtrechtsnachfolge
- Einstellung
- Einzelrechtsnachfolge
Kommt es in einem Verlassenschaftsverfahren zu einer Überlassung an Zahlungs statt, so sind beim Verwaltungsgericht anhängige Beschwerden betreffend vermögensrechtliche Ansprüche als gegenstandslos zu erklären, wenn der Nachlass nicht seinen Eintritt in diese Verfahren erklärt.
- Brandstetter, Patrick
- an Zahlungs statt
- gegenstandslos
- BFG, 10.12.2024, RV/2100423/2023
- JEV 2025, 147
- Verlassenschaft
- § 82 BAO
- § 19 BAO
- § 154 AußStrG
- § 33 Abs 1 VwGG
- Rechtsmittelverfahren
- § 278 BAO
- Gesamtrechtsnachfolge
- Einstellung
- Einzelrechtsnachfolge