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Kampitsch, Andreas

BFG: Kein zusätzliches Stiftungseingangssteueräquivalent bei Anteilsvereinigung

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Da das Stiftungseingangssteueräquivalent die wegfallende Stiftungseingangssteuer für unentgeltliche Grundstückszuwendungen substituieren sollte, ist eine doppelte Besteuerung mit dem Zweck der Norm unvereinbar.

Sinn und Zweck des Gesetzes kann nur darin liegen, dass bei einer Anteilsvereinigung iVm einem der Stiftungseingangssteuer unterliegenden Sachverhalt nicht auch das Stiftungseingangssteueräquivalent anzuwenden ist.

  • Kampitsch, Andreas
  • BFG, 31.07.2024, RV/6100332/2021, Revision zulässig, bislang nicht in der Findok angemerkt
  • ZFS 2024, 109
  • Anteilsvereinigung
  • Stiftungseingangssteuer
  • Stiftungen
  • § 7 Abs 2 GrEStG
  • Stiftungseingangssteueräquivalent
  • § 1 Abs 1 StiftEG

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