BFG: Keine Anrechnung von Quellensteuer bei steuerfreien Dividenden
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 20
- Judikatur, 1842 Wörter
- Seiten 75 -78
- https://doi.org/10.33196/zfs202402007501
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Bei steuerfreien Beteiligungserträgen ist eine Anrechnung von ausländischen Quellensteuern auf die inländische Körperschaftsteuer nicht vorgesehen; der Anrechnungshöchstbetrag beträgt EUR Null. Nach Rechtsprechung des EuGH liegt bei der ungünstigeren Behandlung von Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Empfängergesellschaft bezahlt werden, gegenüber reinen Inlandsdividenden, ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor. Diesfalls ist es Sache des Quellenstaates (und nicht des Ansässigkeitsstaates), eine Vermeidung bzw Abschwächung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung sicherzustellen (vgl EuGH 8.11.2007, Amurta, C-379/05).
- Marschner, Ernst
- Erstattung
- Stiftungen
- Dividenden
- § 13 Abs 2 KStG
- BFG, 15.02.2024, RV/7102886/2022, Revision zulässig, nicht eingebracht
- Anrechnung
- ZFS 2024, 75
- Quellensteuer