BFG: Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise: Nichtvorliegen einer steuerpflichtigen Beteiligungsveräußerung
- Originalsprache: Deutsch
- JEVBand 18
- Judikatur, 3309 Wörter
- Seiten 199 -204
- https://doi.org/10.33196/jev202403019901
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Wird ein rechtliches Konstrukt, bestehend aus einer Reihe von gleichzeitig abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen (unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft durch den Vater an seine Kinder zwecks Besicherung der von ihm an die Kinder zugesagten Geldschenkungen, ein Erb- und Pflichtteilsverzicht der Kinder und die Unterbreitung von Abtretungsanboten durch die Kinder für die soeben unentgeltlich erhaltenen Beteiligungen, welche vom Vater jederzeit und unbefristet gegen die Zahlung der zugesagten Geldbeträge angenommen werden können), ausschließlich zum Zweck gewählt, um die Erb- und Pflichtteilsansprüche der Kinder abzusichern, so stellt die Rückübertragung der Beteiligungen durch die Kinder an den Vater nach Maßgabe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO keine steuerpflichtige Beteiligungsveräußerung dar.
- Stetsko, Iryna
- Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch
- BFG, 14.02.2024, RV/6100228/2021
- JEV 2024, 199
- Beteiligungsveräußerung
- § 21 Abs 1 BAO
- Sicherungsübereignung
- wirtschaftliche Betrachtungsweise
- § 29 Z 3 EStG
- § 27 Abs 3 EStG
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