BFG: Nichterklärung von Mieteinkünften durch Steuerausländerin – Vorsatz
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 3
- Finanzstrafrecht, 3111 Wörter
- Seiten 199 -204
- https://doi.org/10.33196/zss202104019901
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Es ist nach überzeugter Ansicht des BFG zweifellos davon auszugehen, dass jede/r VermieterIn, insbesondere der/die außerhalb ihres/seines Ansässigkeitsstaates eine Vermietungstätigkeit beginnt, diese sogar in erhöhtem Ausmaß zunächst auf ihre Rentabilität hin überprüft und sich deswegen sehr sorgfältig gerade eben mit den steuerlichen Folgen einer solchen Vermietung im ausländischen Staat auseinandersetzt und sich keineswegs nur oberflächlich informiert.
Es ist die unabdingbare Verpflichtung einer/s jeden Vernunftbegabten sich ganz genau, allenfalls unter Zuhilfenahme von Fachleuten wie etwa einem Steuerberater etc, über ihre/seine steuerlichen Obliegenheiten vor Beginn einer Vermietung zu erkundigen und nicht ohne fundierte steuerliche Kenntnisse betreffend des steuerlich zu bewertenden Auslandssachverhaltes für sich allein zu bestimmen, ob steuerliche Pflichten existieren oder nicht.
Zu behaupten, man habe die Bestimmungen betreffend die beschränkte Steuerpflicht nicht gekannt, sondern einfach die Bestimmungen der unbeschränkten Steuerpflicht angewendet, ist eine vordergründige Schutzbehauptung.
- Papst, Stefan
- Gurtner, Wolfgang
- § 8 FinStrG
- Erkundigungspflicht
- BFG, 09.02.2021, RV/1100485/2017
- ZSS 2021, 199
- § 9 FinStrG
- Irrtum
- Offenlegungspflicht
- Verjährung
- § 33 FinStrG
- § 207 BAO
- grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz