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Zeitschrift für Stiftungswesen
BFG: Verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 15
- Judikatur, 4508 Wörter
- Seiten 67-74
- https://doi.org/10.33196/zfs201902006701
30,00 €
inkl MwStWird der Nachweis erbracht, dass dem Anteilsinhaber tatsächlich Einlagen und nicht Gewinne zugewendet wurden, kann auf Ebene des Anteilsinhabers eine Einlagenrückzahlung vorliegen, auch wenn die Zuwendung in verdeckter Weise erfolgte (auf Ebene der zuwendenden Körperschaft somit eine verdeckte Ausschüttung zu qualifizieren war). Eine unterschiedliche Behandlung von offenen und verdeckten Ausschüttungen ergibt sich weder aus gesetzlichen Vorschriften, noch aus steuersystematischen Überlegungen und auch nicht aus der Rechtsprechung des VwGH.
- Marschner, Ernst
- BFG, 28.12.2018, RV/7105237/2015Ra 2019/13/0051
- verdeckte Ausschüttung
- Stiftungen
- Einlagenrückzahlung
- ZFS 2019, 67
- § 8 KStG
- § 4 Abs 12 EStG