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Zeitschrift für Stiftungswesen
Heft 3, September 2016, Band 2016
BFG Wien: Ertragsteuerliche Zurechnung des Deckungsstocks liechtensteinischer Lebensversicherungen an österreichischen Versicherungsnehmer verneint
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2016
- Judikatur, 3905 Wörter
- Seiten 117-124
- https://doi.org/10.33196/zfs201603011701
30,00 €
inkl MwStDem Erkenntnis ging eine Selbstanzeige betreffend transparente liechtensteinische Stiftungskonstruktionen voran, in der auch die beschwerdegegenständlichen ausländischen Lebensversicherungsverträge gegenüber dem Finanzamt offen gelegt wurden. Das BFG Wien verneinte entgegen der Ansicht des Finanzamts die wirtschaftliche Zurechnung der Wertpapiere des Deckungsstockes der Lebensversicherungsverträge an den Beschwerdeführer als Versicherungsnehmer und entschied daher – anders als im ersten Erkenntnis (BFG Linz 17.12.2014) in dieser Frage – für die Intransparenz der Lebensversicherungsverträge. Amtsrevision wurde eingebracht.
- Landauf, Michaela
- Fraberger, Friedrich
- § 24 BAO
- BFG Linz, 17.12.2014, RV/5100901/2012 (Revision wegen fehlender Rechtsprechung zugelassen, ordentliche Revision unter Ro 2015/15/0012)
- BFG Wien, 11.05.2016, RV/7103594/2015 (Revision wegen fehlender Rechtsprechung zugelassen, Amtsrevision anhängig)
- typisches Versicherungsrisiko
- Stiftungen
- § 2 Abs 3 Z 5 EStG
- ausländische Lebensversicherung
- § 27 Abs 5 Z 3 EStG idF vor BBG 2011
- Zurechnung von Wertpapieren
- wirtschaftlicher Eigentümer
- Einkommensteuer
- ZFS 2016, 117
- § 27 Abs 1 Z 6 EStG idF vor BBG 2011