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BGH: Einladungs-Email via Facebook

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Die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, stellen eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung dar.

Die Einladungs-E-mails sind Werbung des Internet-Dienstes „Facebook“, und zwar auch dann, wenn ihre Versendung durch den sich bei „Facebook“ registrierten Nutzer ausgelöst wird.

Facebook täuscht Nutzer hinsichtlich der Art der Verwendung importierter E-mail-Kontaktdaten bei der Registrierung für die Facebook-Funktion „Freunde finden“, wenn zwar im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs der Hinweis eingeblendet wird „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“, nicht aber darüber aufklärt, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei „Facebook“ registriert sind.

Redaktionelle Leitsätze

  • fehlende Aufklärung
  • Spamming
  • § 7 UWG
  • Werbe-Nachricht
  • Unzulässige Belästigung
  • Medienrecht
  • § 5 UWG
  • Einladungs-E-Mails
  • ZIIR 2016, 208
  • BGH, 14.01.2016, I ZR 65/14, friend finder

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