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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 3, September 2019, Band 7
BGH: Entfall des Schutzes der Privatsphäre bei Selbstöffnung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 7
- Judikatur, 5590 Wörter
- Seiten 347-354
- https://doi.org/10.33196/ziir201903034701
20,00 €
inkl MwStDer Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, muss situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden.
Die Selbstbegebung gibt nicht stets thematisch und inhaltlich die exakte Grenze vor, in deren Rahmen sich die hinzunehmende Veröffentlichung bewegen muss. Diese ist vielmehr im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall zu bestimmen.
Amtliche Leitsätze
- Thiele, Clemens
- § 1004 Abs 1 BGB
- BGH, 12.06.2018, VI ZR 284/17, Biografie einer Theaterfamilie
- Art 10 EMRK
- ZIIR 2019, 347
- Art 1 Abs 1 GG
- Autobiografie
- Güterabwägung, Wortberichterstattung
- Pressefreiheit
- Art 5 Abs 1 GG
- Medienrecht
- Selbstöffnung
- Art 8 Abs 1 EMRK
- Güterabwägung
- § 823 Abs 1 BGB
- Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Internet-Presseberichterstattung
- Zurücktreten des Schutzes der Privatsphäre einer prominenten Person vor öffentlicher Kenntnisnahme bei Selbstbegebung
- Art 2 Abs 1 GG
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