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BGH: Kein Schadenersatz nach abgebrochener eBay-Auktion

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1267 Wörter, Seiten 477-478

20,00 €

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Das Schadenersatzverlangen von systematischen „Abbruchjägern“ im Rahmen von Online-Auktionen ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Beteiligung an diesen Auktionen vorwiegend zum Ziel hat, im Fall eines vorzeitigen Auktionsabbruchs Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Abbruchjäger innerhalb eines Sommers bei eBay Gebote in Höhe von € 215.000,00 abgibt, um dann, jedes Mal unter Beantragung von Prozesskostenhilfe, vier Gerichtsverfahren einzu-leiten.

Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet.

Redaktionelle Leitsätze

  • Rechtsmissbrauch
  • ZIIR 2016, 477
  • Online-Auktion
  • § 226 BGB
  • § 51 dZPO
  • § 242 BGB
  • BGH, 24.08.2016, VIII ZR 182/15, Abbruchjäger
  • gewillkürte Prozessstandschaft
  • Schadenersatzansprüche bei vorzeitigem Auktionsabbruch, keine
  • eBay Auktion
  • Medienrecht

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