


BGH: Keine Störerhaftung bei individuellem Hersteller-Passwort für WLAN-Router
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2017
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 430 Wörter, Seiten 89-89
20,00 €
inkl MwSt




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Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht als Störer für Filesharing bei WPA2-Verschlüsselung des WLAN-Routers, auch wenn das werkseitig eingestellte Passwort verwendet wird. Es darf sich jedoch nicht um ein Passwort handeln, welches vom Router-Hersteller für eine Vielzahl von Geräten verwendet wird.
Redaktioneller Leitsatz
-
- Störerhaftung des Internetanschlussinhabers
- werkseitig voreingestellter individueller WLAN-Schlüssel
- Pressestelle des BGH, PM Nr. 212/2016 vom 24.11.2016
- Filesharing-Abmahnung
- httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
- § 97a UrhG
- Medienrecht
- ZIIR 2017, 89
- Quelle: Pressestelle des BGH, PM Nr. 212/2016 vom 24.11.2016, httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
- BGH, 24.11.2016, I ZR 220/15, WLAN-Schlüssel
- WPA2-Schlüssel
Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht als Störer für Filesharing bei WPA2-Verschlüsselung des WLAN-Routers, auch wenn das werkseitig eingestellte Passwort verwendet wird. Es darf sich jedoch nicht um ein Passwort handeln, welches vom Router-Hersteller für eine Vielzahl von Geräten verwendet wird.
Redaktioneller Leitsatz
- Störerhaftung des Internetanschlussinhabers
- werkseitig voreingestellter individueller WLAN-Schlüssel
- Pressestelle des BGH, PM Nr. 212/2016 vom 24.11.2016
- Filesharing-Abmahnung
- httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
- § 97a UrhG
- Medienrecht
- ZIIR 2017, 89
- Quelle: Pressestelle des BGH, PM Nr. 212/2016 vom 24.11.2016, httpp://www.juris.bundesgerichtshof.de
- BGH, 24.11.2016, I ZR 220/15, WLAN-Schlüssel
- WPA2-Schlüssel