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Thiele, Clemens

BGH: Plattformbetreiber haftet für markenverletzende Suchmaschinenoptimierung

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Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt.

Amtlicher Leitsatz

  • Thiele, Clemens
  • § 7 Abs 1 TMG
  • Keyword Advertising
  • Posterlounge
  • Störerhaftung
  • Art 9 Abs 2 GMV
  • Art 9 Abs 1 lit b GMV
  • ZIIR 2016, 68
  • Markenrechtsverletzung im Internet
  • Medienrecht
  • BGH, 30.07.2015, I ZR 104/14, Posterlounge
  • Art 102 GMV
  • § 14 Abs 6 MarkenG
  • Haftung eines Betreibers einer Verkaufsplattform mit interner Suchmaschine wegen Beeinflussung einer Trefferliste einer externen Suchmaschine

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