



BGH: Plattformbetreiber haftet für markenverletzende Suchmaschinenoptimierung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2016
- Judikatur, 5741 Wörter
- Seiten 68 -76
- https://doi.org/10.33196/ziir201601006801
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Programmiert der Betreiber einer Verkaufsplattform die auf seiner Internetseite vorhandene interne Suchmaschine so, dass Suchanfragen der Nutzer (hier: „Poster Lounge“) automatisch in einer mit der Marke eines Dritten (hier: „Posterlounge“) verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen werden, ist er als Täter durch aktives Tun dafür verantwortlich, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) aus der im Quelltext aufgefundenen Begriffskombination einen Treffereintrag generiert, der über einen elektronischen Verweis (Link) zur Internetplattform des Betreibers führt.
Amtlicher Leitsatz
- Thiele, Clemens
- § 7 Abs 1 TMG
- Keyword Advertising
- Posterlounge
- Störerhaftung
- Art 9 Abs 2 GMV
- Art 9 Abs 1 lit b GMV
- ZIIR 2016, 68
- Markenrechtsverletzung im Internet
- Medienrecht
- BGH, 30.07.2015, I ZR 104/14, Posterlounge
- Art 102 GMV
- § 14 Abs 6 MarkenG
- Haftung eines Betreibers einer Verkaufsplattform mit interner Suchmaschine wegen Beeinflussung einer Trefferliste einer externen Suchmaschine
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