BGH: Schienenkartell II – Mene tekel upharsin
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 13
- Entscheidung, 6294 Wörter
- Seiten 153 -162
- https://doi.org/10.33196/oezk202004015301
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Die aufsehenerregende erste Entscheidung des BGH zum Schienenkartell enthielt bei näherer Betrachtung diverse Schwächen und Unklarheiten. Diese hat der BGH nun wohl erkannt. Im Rahmen seiner zweiten Entscheidung zum Schienenkartell versucht das deutsche Höchstgericht nicht nur, diese Schwachpunkte zu beheben, sondern auch eine Harmonisierung mit den Entscheidungsgründen des EuGH in der Rechtssache Otis herbeizuführen. Zählt und wiegt man die Argumente des Senates, zeigt sich indes, dass das Bemühen nicht vollständig von Erfolg gekrönt war. Absehbar wird daher die gleichsam dogmatische Herrschaft des BGH geteilt werden; die Praxis wird sich wohl eher an der Rechtsprechung des EuGH orientieren.
- Thiede , Thomas
- Klumpe , Gerhard
- Kartellbefangenheit
- Kausalzusammenhang
- Beweismaß
- Deutschland
- Kartellbetroffenheit
- Anscheinsbeweis
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Schaden
- § 286 dZPO
- Tatsächliche Vermutung
- Beweiswürdigung
- BGH, 28.01.2020, KZR 24/17, ECLI:DE:BGH:2020:280120UKZR24.17.0
- § 287 dZPO
- § 33 dGWB
- OEZK 2020, 153