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Thiele, Clemens

BGH: Unlauterkeit der Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen

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Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs 1 Satz 2 Fall 1 dUWG anzusehen, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung die Behauptung entnimmt, er habe die Dienstleistung bestellt. Einer Unlauterkeit nach § 5 Abs 1 Satz 1 dUWG steht nicht entgegen, dass der Unternehmer bei der Zahlungsaufforderung in der ihm nicht vorwerfbaren irrtümlichen Annahme einer tatsächlich vorliegenden Bestellung gehandelt hat.

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen fällt auch dann unter Nr 29 des Anhangs zu § 3 Abs 3 dUWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers hat.

Amtliche Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • schwarze Liste
  • BGH, 06.06.2019, I ZR 216/17, Identitätsdiebstahl
  • §§ 3 Abs 3; 5 Abs 1 Satz 1 und Satz 2; Anhang Nr 29 UWG
  • ZIIR 2020, 98
  • Irreführung
  • Unlauterkeit
  • Zahlungsaufforderung ohne vorherige Bestellung
  • Medienrecht
  • unverlangte Dienstleistung
  • Täuschung über Identität

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