


BGH: Zur Reichweite inländischer Kennzeichenrechte bei ausländischen Domains
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 9009 Wörter, Seiten 487-500
20,00 €
inkl MwSt




-
Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.
Amtlicher Leitsatz
-
- Thiele, Clemens
-
- Kennzeichengebrauch unter fremder länderspezifischer Top-Level-Domain
- § 12 Abs 1 BGB
- BGH, 28.04.2016, I ZR 82/14, profitbricks.es
- Namensrecht
- Verwechslungsgefahr, markenrechtliche
- Markenrecht
- Beeinträchtigung von konkret schutzwürdigen Namensinteressen
- Medienrecht
- Art 9 Abs 1 Satz 2 lit b VO (EG) 207/2009
- ZIIR 2016, 487
- § 15 Abs 2 dMarkenG
- Benutzung im geschäftlichen Verkehr
- Unterlassungsbegehren
Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.
Amtlicher Leitsatz
- Thiele, Clemens
- Kennzeichengebrauch unter fremder länderspezifischer Top-Level-Domain
- § 12 Abs 1 BGB
- BGH, 28.04.2016, I ZR 82/14, profitbricks.es
- Namensrecht
- Verwechslungsgefahr, markenrechtliche
- Markenrecht
- Beeinträchtigung von konkret schutzwürdigen Namensinteressen
- Medienrecht
- Art 9 Abs 1 Satz 2 lit b VO (EG) 207/2009
- ZIIR 2016, 487
- § 15 Abs 2 dMarkenG
- Benutzung im geschäftlichen Verkehr
- Unterlassungsbegehren