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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian/​Grigoleit, Hans Christoph

BGH zur Zulässigkeit von Zustimmungsfiktionsklauseln.

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§§ 145, 307, 675g, 305, 311 BGB. Die Bestimmung des § 675g Abs 2 S 1 BGB steht einer Überprüfung von Zustimmungsfiktionsklauseln anhand der §§ 307 ff BGB nicht entgegen.

Eine schrankenlose Zustimmungsfiktionsklausel bietet eine Handhabe, das Vertragsgefüge insgesamt umzugestalten, und läuft deshalb gegenüber Verbrauchern tatsächlich auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis der Bank hinaus. Eine solche Klausel hält der Inhaltskontrolle nicht stand.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • Grigoleit, Hans Christoph
  • oeba-Slg 2021/1
  • BGH, 27.04.2021, XI ZR 26/20

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