


Bietergemeinschaft; Mitteilungspflicht bei Bildung einer Bietergemeinschaft; Aufforderung zur Angebotsabgabe; Bieter; Parteifähigkeit; nicht aufgeforderte Bieter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1544 Wörter, Seiten 227-229
20,00 €
inkl MwSt




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Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über die Bildung einer Bietergemeinschaft vor Ablauf der halben Angebotsfrist bildet für sich genommen keinen Ausscheidensgrund. Erfolgt die Mitteilung aber nach Ablauf der Angebotsfrist, kann der Auftraggeber die Bietergemeinschaft nicht mehr zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
-
- § 104 Abs 1 BVergG
- nicht aufgeforderte Bieter
- § 20 Abs 2 BVergG
- § 2 Z 14 BVergG
- VwGH, 08.08.2018, Ro 2015/04/0028
- Mitteilungspflicht bei Bildung einer Bietergemeinschaft
- § 129 Abs 1 Z 10 BVergG
- § 129 Abs 1 Z 8 BVergG
- Bietergemeinschaft
- Baurecht
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Parteifähigkeit
- Bieter
- BBL-Slg 2018/224
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über die Bildung einer Bietergemeinschaft vor Ablauf der halben Angebotsfrist bildet für sich genommen keinen Ausscheidensgrund. Erfolgt die Mitteilung aber nach Ablauf der Angebotsfrist, kann der Auftraggeber die Bietergemeinschaft nicht mehr zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
- § 104 Abs 1 BVergG
- nicht aufgeforderte Bieter
- § 20 Abs 2 BVergG
- § 2 Z 14 BVergG
- VwGH, 08.08.2018, Ro 2015/04/0028
- Mitteilungspflicht bei Bildung einer Bietergemeinschaft
- § 129 Abs 1 Z 10 BVergG
- § 129 Abs 1 Z 8 BVergG
- Bietergemeinschaft
- Baurecht
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Parteifähigkeit
- Bieter
- BBL-Slg 2018/224