Zum Hauptinhalt springen

Bietergemeinschaft; Mitteilungspflicht bei Bildung einer Bietergemeinschaft; Aufforderung zur Angebotsabgabe; Bieter; Parteifähigkeit; nicht aufgeforderte Bieter

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über die Bildung einer Bietergemeinschaft vor Ablauf der halben Angebotsfrist bildet für sich genommen keinen Ausscheidensgrund. Erfolgt die Mitteilung aber nach Ablauf der Angebotsfrist, kann der Auftraggeber die Bietergemeinschaft nicht mehr zur Abgabe eines Angebotes auffordern.

  • § 104 Abs 1 BVergG
  • nicht aufgeforderte Bieter
  • § 20 Abs 2 BVergG
  • § 2 Z 14 BVergG
  • VwGH, 08.08.2018, Ro 2015/04/0028
  • Mitteilungspflicht bei Bildung einer Bietergemeinschaft
  • § 129 Abs 1 Z 10 BVergG
  • § 129 Abs 1 Z 8 BVergG
  • Bietergemeinschaft
  • Baurecht
  • Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Parteifähigkeit
  • Bieter
  • BBL-Slg 2018/224

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!