Bildungskarenz; Habilitation; Weiterbildungsmaßnahme
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 23
- Rechtsprechung, 596 Wörter
- Seiten 125 -125
- https://doi.org/10.33196/zfhr202303012501
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Gemäß § 103 UG sind Ausbildungsveranstaltungen in Form von bspw Seminaren oder Kursen, die auf die Habilitation vorbereiten bzw hierbei betreuen, nicht enthalten. Im Rahmen der Habilitation ist das selbständige Verfassen schriftlicher oder künstlerischer Arbeiten vorgesehen. Auch die Vorbereitung darauf erfolgt eigenständig. In beiden Fällen ist keine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 26 Abs 1 Z 1 AlVG gegeben.
- Strassmeier
- § 103 UG
- Öffentliches Recht
- ZFHR-Slg 2024/8
- Habilitation
- Bildungskarenz
- Weiterbildungsmaßnahme
- § 26 AlVG
- VwGH, 28.11.2023, Ra 2022/08/0011