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Heft 7-8, August 2021, Band 34
Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an Zustimmungserklärung des Einzelrechtsvorgängers in Bezug auf Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002?
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 909 Wörter
- Seiten 289-290
- https://doi.org/10.33196/wobl202107028901
30,00 €
inkl MwStEine Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an eine von seinem Einzelrechtsvorgänger (außerhalb des WE-Vertrags) erteilte Zustimmung zu einer Änderung eines anderen WE-Objekts ohne ausdrückliche vertragliche Überbindung ist zumindest dann zu bejahen, wenn von den übrigen Wohnungseigentümern bereits genehmigte Änderungen tatsächlich durchgeführt wurden und der Einzelrechtsnachfolger eines zustimmenden Wohnungseigentümers sein WE-Objekt samt dem durch die Zustimmung aller übrigen rechtmäßig veränderten Zustand erworben hat.
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG
- BG Horn, 12 Nc 13/19z
- OGH, 21.07.2020, 5 Ob 119/20s, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2021/83
- LG Krems an der Donau, 1 R 4/20y
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