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Heft 12, Dezember 2019, Band 32
Bindung des Rechtsnachfolgers an Nutzungsbeschränkungen aus Baurechtsvertrag
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 2322 Wörter
- Seiten 512-514
- https://doi.org/10.33196/wobl201912051201
30,00 €
inkl MwStDie Frage, ob und inwieweit ein Rechtsnachfolger als Baurechtsberechtigter bereits sachenrechtlich an den Inhalt des Baurechtsvertrags gebunden ist oder ob es dazu einer schuldrechtlichen Überbindung bedarf, bleibt offen.
Auch wenn man davon ausgeht, dass sich der Baurechtsgeber bezüglich der Nutzung einer Liegenschaft auf keinen dinglichen Anspruch stützen kann, ändert das nichts an der Bindung des Baurechtsberechtigten an eine Nutzungsbeschränkung, wenn dieser sämtliche vertragliche Verpflichtungen ohnedies schuldrechtlich übernommen hat. Er ist schon dadurch als Einzelrechtsnachfolger an diese Vereinbarungen gebunden.
- OGH, 27.06.2018, 3 Ob 61/18v, der Revision wird Folge gegeben
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Linz, 3 R 12/18g
- LG Salzburg, 5 CG 22/17g
- WOBL-Slg 2019/127
- § 12 Abs 2 GBG