


Bindung des VwG an das Beschwerdebegehren: Zurückweisung der Beschwerde, weil trotz Verbesserungsauftrag nur Einstellung des Strafverfahrens beantragt wurde
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 474 Wörter, Seiten 227-228
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§ 27 VwGVG bindet das VwG an das Beschwerdebegehren, also die Prozesserklärung des Bf dahingehend, in welchem Umfang und auf welche Art über die angefochtene Entscheidung abgesprochen werden soll. Abseits des vom Bf selbst bestimmten Prüfungsumfanges kommt dem VwG grundsätzlich keine Entscheidungskompetenz zu.
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- Haudum, Martina
-
- Art 144 Abs 3 B-VG
- § 27 VwGVG
- § 9 Abs 1 VwGVG
- LVwG OÖ, 11.02.2014, LVwG-600065/4/MZ/CG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2014/32
- § 31 VwGVG
- § 17 VwGVG
- § 13 Abs 3 AVG
§ 27 VwGVG bindet das VwG an das Beschwerdebegehren, also die Prozesserklärung des Bf dahingehend, in welchem Umfang und auf welche Art über die angefochtene Entscheidung abgesprochen werden soll. Abseits des vom Bf selbst bestimmten Prüfungsumfanges kommt dem VwG grundsätzlich keine Entscheidungskompetenz zu.
- Haudum, Martina
- Art 144 Abs 3 B-VG
- § 27 VwGVG
- § 9 Abs 1 VwGVG
- LVwG OÖ, 11.02.2014, LVwG-600065/4/MZ/CG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2014/32
- § 31 VwGVG
- § 17 VwGVG
- § 13 Abs 3 AVG