Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Bindung des Zivilgerichts an verwaltungsgerichtliches Erkenntnis trotz beim VwGH anhängiger außerordentlicher Revision
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 4318 Wörter
- Seiten 188-193
- https://doi.org/10.33196/jbl201603018801
30,00 €
inkl MwStDer Gesetzgeber orientierte sich bei Einführung der Revision gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 zwar am Modell der ZPO; daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass durch die Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts dessen Rechtskraft hinausgeschoben werden sollte. Daraus folgt, dass die außerordentliche Revision an den VwGH nach § 34 Abs 1a VwGG kein die Rechtskraft hemmendes Rechtsmittel ist. Damit ist von einer Bindung der Zivilgerichte an ein verwaltungsgerichtliches Erkenntnis auszugehen, auch wenn dagegen eine außerordentliche Revision erhoben wurde.
- § 87 Abs 3 VfGG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 30 VwGG
- Öffentliches Recht
- OGH, 24.11.2015, 1 Ob 127/15f
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 25a VwGG
- Art 144 B-VG
- Zivilverfahrensrecht
- § 26 Abs 2 WRG
- LGZ Graz, 02.04.2015, 3 R 227/14w
- JBL 2016, 188
- § 34 Abs 1a VwGG
- BG Graz-West, 10.04.2014, 118 C 29/13p
- Arbeitsrecht