Zum Hauptinhalt springen

Bindungswirkung und Bekämpfbarkeit eines Zurückverweisungsbeschlusses

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Zurückverweisungsbeschluss bindet auch das VwG.

Ein Zurückverweisungsbeschluss kann eine Rechtsverletzung nur dadurch bewirken, dass das VwG entweder von der Regelung des § 28 Abs 3 VwGVG zu Unrecht Gebrauch gemacht hat oder von einer für die Partei nachteiligen, für das weitere Verfahren bindenden Rechtsansicht ausgegangen ist.

  • § 28 Abs 3 VwGVG
  • ZVG-Slg 2015/152
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 29.07.2015, Ra 2015/07/0034

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!