


Bindungswirkung und Bekämpfbarkeit eines Zurückverweisungsbeschlusses
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1630 Wörter, Seiten 607-609
20,00 €
inkl MwSt




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Ein Zurückverweisungsbeschluss bindet auch das VwG.
Ein Zurückverweisungsbeschluss kann eine Rechtsverletzung nur dadurch bewirken, dass das VwG entweder von der Regelung des § 28 Abs 3 VwGVG zu Unrecht Gebrauch gemacht hat oder von einer für die Partei nachteiligen, für das weitere Verfahren bindenden Rechtsansicht ausgegangen ist.
-
- § 28 Abs 3 VwGVG
- ZVG-Slg 2015/152
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwGH, 29.07.2015, Ra 2015/07/0034
Ein Zurückverweisungsbeschluss bindet auch das VwG.
Ein Zurückverweisungsbeschluss kann eine Rechtsverletzung nur dadurch bewirken, dass das VwG entweder von der Regelung des § 28 Abs 3 VwGVG zu Unrecht Gebrauch gemacht hat oder von einer für die Partei nachteiligen, für das weitere Verfahren bindenden Rechtsansicht ausgegangen ist.
- § 28 Abs 3 VwGVG
- ZVG-Slg 2015/152
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwGH, 29.07.2015, Ra 2015/07/0034