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Bindungswirkung und Bekämpfbarkeit eines Zurückverweisungsbeschlusses

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
1630 Wörter, Seiten 607-609

20,00 €

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Ein Zurückverweisungsbeschluss bindet auch das VwG.

Ein Zurückverweisungsbeschluss kann eine Rechtsverletzung nur dadurch bewirken, dass das VwG entweder von der Regelung des § 28 Abs 3 VwGVG zu Unrecht Gebrauch gemacht hat oder von einer für die Partei nachteiligen, für das weitere Verfahren bindenden Rechtsansicht ausgegangen ist.

  • § 28 Abs 3 VwGVG
  • ZVG-Slg 2015/152
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 29.07.2015, Ra 2015/07/0034

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