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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Bitte um „Übermittlung“ des Erkenntnisses als Antrag auf schriftliche Ausfertigung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 863 Wörter
- Seiten 506-507
- https://doi.org/10.33196/zvg202006050601
20,00 €
inkl MwStWurde eine Ausfertigung des Erkenntnisses nach § 29 Abs 4 VwGVG beantragt, ist eine gekürzte Ausfertigung, die nach § 29 Abs 5 VwGVG keine Begründung enthalten muss, unzulässig (hier: der Revisionswerber hatte innerhalb der Frist „um Übermittlung des Erkenntnisses“ gebeten; dies ist als Antrag auf schriftliche Ausfertigung zu verstehen). Im Hinblick darauf, dass aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags einer Partei das Revisionsrecht nicht untergegangen ist, ist die tatsächlich zugestellte Ausfertigung mit Revision bekämpfbar.
- VwGH, 16.04.2020, Ra 2019/22/0035
- ZVG-Slg 2020/88
- § 29 Abs 4 VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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