Blocking Illegitimate Third Country Sanctions by the EU
- Originalsprache: Englisch
- OEBABand 66
- Berichte und Analysen, 3227 Wörter
- Seiten 567 -570
- https://doi.org/10.47782/oeba201808056701
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Im Mai 2018 kündigte US-Präsident Trump den einseitigen Rückzug der USA aus dem „Nuklearabkommen“ (JCPOA) mit der Islamischen Republik Iran an. In der Folge planen die USA die Wiedereinführung der in Umsetzung des JCPOA gelockerten iranischen Wirtschaftssanktionen mit extra-territorialer Wirkung. Diese Sanktionen werden nach US-Recht in weitem Umfang natürlichen und juristischen Personen der EU Transaktionen und Aktivitäten mit Iran-Bezug verbieten. Das potentiell betroffene Handelsvolumen zwischen der EU und Iran wird auf ca. 20 Mrd. € p.a. mit beträchtlichen Steigerungsraten (allerdings auf vergleichsweise niedriger Ausgangsbasis) geschätzt. Sanktionen von Drittstaaten sind in der EU nicht vollziehbar. Darüber hinaus hat die Kommission eine Delegierte RatsVO beschlossen, die den der Souveränität der Mitgliedstaaten unterliegenden Rechtssubjekten mit unmittelbarer Rechtswirkung die Umsetzung dieser Sanktionen untersagt. Verstöße gegen diese VO können neben Berichtspflichten auch Strafen und Schadensersatzpflichten nach sich ziehen.
- Follak, Klaus Peter
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