Blutabnahme und klinische Untersuchung alkohol- und/oder suchtgiftbeeinträchtigter Verkehrsteilnehmer iSd § 5 StVO 1960
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 2021
- Inhalt:
- Fachbeitrag
- Umfang:
- 2939 Wörter, Seiten 20-25
20,00 €
inkl MwSt
§ 5 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) verpflichtet in öffentlichen Krankenanstalten diensthabende Ärzte klinische Untersuchungen bzw Blutabnahmen an alkohol- und/oder suchtgiftbeeinträchtigten Verkehrsteilnehmern zum Zwecke der Feststellung der Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen korrekt vorzunehmen. Die ggstl Abhandlung soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Verpflichtungen dieser äußerst komplexen Materie bieten.
- Kloiber, Bernd
- Neuper, Oliver
- JMG 2021, 20