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Heft 12, Dezember 2021, Band 69
Botschaft als Garantiebegünstigte.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 69
- Rechtsprechung des OGH, 1181 Wörter
- Seiten 906-907
- https://doi.org/10.47782/oeba202112090601
20,00 €
inkl MwSt§§ 862, 880a, 914, 915 ABGB. Die Garantie ist unwirksam, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Ausstellung kein identifizierbarer Begünstigter vorhanden ist.
Wer behauptet, Begünstigter einer Garantie zu sein, hat die dafür sprechenden Umstände auf eine - auch vom Standpunkt der Garantiebank gesehen - unbedenkliche Weise darzutun. Der Berufung auf eine Vollmacht einer nicht parteifähigen Organisation - hier: der Botschaft eines Staats - und deren Benennung als Begünstigte, kommt eine solche Eignung nicht zu.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2021/2791
- OGH, 05.08.2021, 5 Ob 94/21s
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