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BVwG: Einwilligung beim Einsatz von Google reCaptcha

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 13
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
6042 Wörter, Seiten 166-175

20,00 €

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reCAPTCHA ist ein Captcha-Dienst, der versucht zu unterscheiden, ob eine bestimmte Handlung im Internet von einem Menschen oder von einem Computerprogramm bzw Bot vorgenommen wird. reCAPTCHA dient dem Webseitenbetreiber also zum Schutz der Website vor betrügerischen Aktivitäten, Spam und Missbrauch.

Google reCAPTCHA setzt auf dem Endgerät des Websitebesuchers Cookies.

Die Implementierung von Google reCAPTCHA ist technisch nicht zwingend notwendig, um die Funktionalität der Website zu gewährleisten, weshalb der Rechtmäßigkeitsgrund des berechtigten Interesses nicht zur Verfügung steht.

Für den Einsatz von Google reCAPCHA ist eine vorherige Einwilligung erforderlich.

Redaktionelle Leitsätze

  • Burgstaller, Christine
  • reCaptcha
  • Cookie
  • BVwG, 13.09.2024, W298 2274626-1/8E, Google reCaptcha
  • ZIIR 2025, 166
  • Art 6 Abs 1 lit a DSGVO
  • § 3 Z 1 ECG
  • IP-Adresse
  • Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
  • Einwilligung
  • Medienrecht
  • Art 4 Z 1 DSGVO

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