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Corona, die Schule und das Recht auf Bildung
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2021
- debatte, 3676 Wörter
- Seiten 22-30
- https://doi.org/10.33196/juridikum202101002201
10,00 €
inkl MwStDer Beitrag beleuchtet die zum Teil fehlenden rechtlichen Grundlagen für die Anordnung des Fernunterrichts während der Corona-Pandemie 2020, die Probleme bei dessen Durchführung und die Auswirkungen der Verweigerung von Betreuung an den Schulen. Die Betrachtung der sozialen Institution Schule nimmt dabei einen großen Teil ein: Für viele Schüler*innen ist sie nicht nur jene Einrichtung, die ihr Recht auf Bildung verwirklichen soll, sondern die einen emotionalen und strukturgebenden Ankerpunkt darstellt, der ihrer persönlichen Entwicklung dienen sollte. Während der Zeit des Fernunterrichts litten besonders jene sozioökonomisch benachteiligten Schüler*innen, die diese Struktur am meisten gebraucht hätten. Diese Struktur in Form der Betreuung wurde ihnen, entgegen der Vorgaben der Bildungsbehörden durch die Schulen, zum Teil verweigert. Ein eindeutiges Fazit, ob der Umgang des Schulsystems mit dem Coronavirus das Recht auf Bildung verletzte, lässt sich ohne Kenntnis der mittel- und langfristigen Auswirkungen nicht ziehen.
- Schobesberger , Thomas
- Art 14 IPwskR
- § 34, 38 C-SchVO 2020/21
- ortsungebundener Unterricht
- Chancengleichheit
- § 132c SchOG
- § 2 C-SchVO
- Art 26 AEMR
- Bildungsgerechtigkeit
- § 1 EpiG
- Corona-Pandemie
- Art 2 1. ZP EMRK
- Mittelschule
- JURIDIKUM 2021, 22
- Art 13 IPwskR
- Fernunterricht
- § 43 EpiG
- § 18 EpiG
- Art 24 UN-Behindertenrechtskonvention
- Distance Learning
- § 10 SchUG
- Art 14 GRC
- § 45 SchUG
- Rechtsphilosophie und Politik
- Schulschließungen
- Home Schooling
- § 43 SchUG
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