COVID-19: Die Wohnung als „öffentlicher Ort“?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 2020
- Inhalt:
- Der interessante Fall
- Umfang:
- 1346 Wörter, Seiten 113-115
20,00 €
inkl MwSt
Der Aufenthalt in der Wohnung eines befreundeten Ehepaares ist von den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl II 2020/98, nicht umfasst, da diese Wohnung kein „öffentlicher Ort“ ist. Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung.
LVwG Niederösterreich 12.05.2020, LVwG-S-891/001-2020
- Neuper, Oliver
- JMG 2020, 113
- LVwG Niederösterreich, 12.05.2020, LVwG-S-891/001-2020